Tischmesse
Tischmesse 2026
Regeln, Infos & AGBs
Regeln & Infos | Roll-Ups | AGBs
Regeln & Infos
Allgemeines, Eintritt & Apéro, Parking
- Die Einlass-, Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Abweichungen sind im Voraus mit dem Veranstalter abzusprechen.
- Einlass: ab 15:15 Uhr
- Aufbau: bis 16:30 Uhr
- Abbau: ab 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
- Es werden keine Namensschilder durch den Veranstalter bereitgestellt. Die Ausstellenden sind eingeladen, ihre eigenen Namensschilder mitzubringen.
- Ab 16:30 Uhr ist die Veranstaltung für das Publikum geöffnet. Der Eintritt ist kostenlos.
- Es ist keine Anmeldung für Gäste, Publikum oder Standpersonal erforderlich.
- Das komplette Apéro-Angebot ist für alle Ausstellenden sowie für das Publikum kostenlos.
- Die Bar schliesst um 19:30 Uhr.
- Parkmöglichkeiten sind im Campus Parking vorhanden. Parkkarten sind am Automaten zu beziehen. Weitere Parkmöglichkeiten in der Umgebung finden Sie unter: Google Maps Parking Brugg.
- Das Parken vor oder neben dem Campussaal-Eingang ist nur mit Erlaubnis des Veranstalters gestattet.
Grundausstattung: Für alle Ausstellenden gleich
- Ein Ausstellungstisch mit einer Fläche von 180 x 90 cm.
- Stellhöhe von Objekten ab Tischoberkante: max. 70 cm*.
- Einen Standard-Stromanschluss (230 V) pro Tisch.
- WLAN-Zugang steht zur Verfügung.
Tischregeln
- *Stellhöhe von Objekten ab Tischoberkante: max. 70 cm, um die Sicht auf andere Tische nicht zu stören. Abweichungen sind im Voraus mit dem Veranstalter abzusprechen.
- Roll-Ups, Banner oder Plakate: Das Aufstellen neben, vor oder hinter dem Tisch ist nicht gestattet (siehe Abschnitt Roll-Ups)
- Eine Beschallung ist erlaubt, solange Nachbartische nicht gestört werden. Der unmittelbare Verkauf vor Ort ist nicht gestattet.
- Wettbewerbe, Aktionen oder die Abgabe von Essen und Getränken sind möglich, müssen jedoch im Voraus vom Veranstalter genehmigt werden.
- Pro Ausstellungstisch ist nur die angemeldete Firma/Organisation zugelassen.
- Das verursachende Unternehmen muss seinen Abfall ordnungsgemäss entsorgen oder mitnehmen.
Roll-Ups
- Es besteht die Möglichkeit, optional Roll-Ups oder Beachflags aufzustellen. Diese Zusatzoption kann bei der Anmeldung gebucht werden.
- Mögliche Platzierungsoptionen:
- 1x auf der Bühne im Saal
- 1x im Foyer vor dem Saal
- 1x im Eingang oberhalb Treppe
- Die Optionen sind für Sponsoren kostenlos.
- Grösse Roll-Up/Beachflag: ca. 85 x 200 cm (B x H).
- Produktion, Transport, Haftung sowie der pünktliche Auf- und Abbau und die Platzierung gemäss Buchung erfolgen durch die Ausstellenden und Sponsoren auf eigene Verantwortung und Kosten. Eine Umplatzierung durch den Veranstalter bleibt vorbehalten.
- Ergänzende oder nachträgliche Buchung: Kontakt
Die AGBs der Tischmesse sind ein integraler Bestandteil.
AGBs
1. Allgemeine Bestimmungen
Veranstalter der Tischmesse Brugg Regio ist Brugg Regio Standortförderung. Der Veranstalter entscheidet abschliessend über die Zulassung oder Ablehnung von Teilnehmenden. Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller* dieses Reglement als verbindlich und verpflichtet sich, sämtliche Vorschriften des Veranstalters vollumfänglich einzuhalten.
2. Anmeldung, Preise, Zahlungskonditionen
Die Anmeldung über die Website, per E-Mail oder über andere Medien gilt als rechtsverbindlicher Vertrag gemäss OR Art. 1 ff. Mit der Anmeldung wird dieses Aussteller-Reglement anerkannt.
Nach Eingang der Anmeldung stellt der Veranstalter eine Rechnung über die Teilnahmekosten aus. Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben.
Im Angebot enthalten sind:
- ein Tisch
- WLAN
- Stromanschluss (230 Volt)
- Firmeneintrag im Messe-Situationsplan
- Apéro-Angebot
3. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag hat folgende Kostenfolgen:
- bis 3 Monate vor dem Event: 50 % des Gesamtbetrags
- weniger als 3 Monate vor dem Event: 100 % des Gesamtbetrags
Abweichende Vereinbarungen liegen im Ermessen des Veranstalters Brugg Regio.
4. Tisch, Zuteilung und Technik
Die Aussteller präsentieren sich auf einheitlichen Tischen, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und platziert werden. Die Beschriftung (Tischnummer) erfolgt einheitlich durch das Organisationsteam und muss gut sichtbar sein.
Die Höhe der Ausstellungsobjekte über der Tischplatte darf 70 cm nicht überschreiten. Alle Objekte müssen stabil und sicher platziert sein.
Ausstellungswände (Displays, Roll-ups) sowie Aufbauten neben, vor oder hinter dem Tisch sind nicht gestattet.
Eine Beschallung ist erlaubt, sofern sie die Nachbartische nicht stört.
Die Tischzuteilung erfolgt ausschliesslich durch das Organisationsteam; Platzierungswünsche können nicht berücksichtigt werden.
Ein Standard-Stromanschluss (230 Volt) sowie WLAN sind pro Tisch inbegriffen. Die Zugangsdaten werden am Messetag bekannt gegeben.
5. Standplan und Teilnehmerverzeichnis
Der Standplan mit Teilnehmerverzeichnis dient der Orientierung und Information. Jeder Aussteller wird mindestens mit dem Firmennamen aufgeführt, sofern die erforderlichen Informationen fristgerecht eingereicht werden.
6. Mitaussteller
Pro Tisch ist ausschliesslich die angemeldete Firma oder Organisation zugelassen. Eine Weitergabe, Untervermietung oder Teilung des Tisches ist nicht erlaubt.
7. Werbung, Wettbewerbe und Aktionen
Wettbewerbe, Promotionen sowie die Abgabe von Speisen und Getränken sind nur mit vorgängiger Genehmigung des Veranstalters zulässig. Diese dürfen weder optisch noch akustisch andere Aussteller oder Besucher beeinträchtigen.
8. Direkter Verkauf
Der direkte Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen vor Ort ist nicht gestattet. Bei Unsicherheiten ist der Veranstalter zu kontaktieren.
9. Aufbau, Standpräsenz, Abbau und Abfall
Die Tische müssen vor Beginn der Tischmesse vollständig aufgebaut sein und werden vor Messebeginn durch den Veranstalter kontrolliert.
Aussteller, die unentschuldigt verspätet erscheinen, verlieren ihren Anspruch auf den Tisch. Ein Aufbau während der Messezeit ist nicht erlaubt.
Der Abbau darf erst nach dem offiziellen Veranstaltungsende erfolgen. Die Tische sind gemäss den Vorgaben unter «Regeln & Infos» ordnungsgemäss zu räumen.
Der Aussteller ist verpflichtet, den eigenen Abfall korrekt zu entsorgen oder mitzunehmen. Allfällige Kosten können weiterverrechnet werden. Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
10. Ablauf der Tischmesse
Je nach Programm dient der erste Teil der Veranstaltung dem Aufbau sowie dem Austausch unter den teilnehmenden Unternehmen. Im zweiten Teil ist die Tischmesse für externe Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für das Publikum geöffnet.
11. Ton- und Bildaufnahmen
Ton- und Bildaufnahmen sowie Übertragungen jeglicher Art bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Veranstalters.
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung erstellte Aufnahmen für Marketing- und Dokumentationszwecke zu verwenden und zu speichern, ohne dass hierfür eine Vergütung geschuldet ist. Personen im Fokus einer Aufnahme können jederzeit die Löschung beantragen.
12. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für ausgestellte Güter oder Einrichtungen. Der Aussteller ist verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und haftet für Schäden, die durch seine Exponate entstehen, insbesondere während Auf- und Abbau.
13. Versicherung
Der Veranstalter schliesst keine Versicherungen für Aussteller ab. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und durch den Aussteller selbst abzuschliessen. Eine Ausstellungs- und Transportversicherung wird empfohlen.
14. Allgemeines
Der Veranstalter ist berechtigt, die Tischmesse aus zwingenden Gründen oder bei höherer Gewalt (z. B. Pandemie) zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusagen. Daraus entstehen keine Schadenersatzansprüche.
Bei unvorhergesehenen politischen oder wirtschaftlichen Ereignissen oder bei Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes werden die Einzahlungen abzüglich bereits entstandener Kosten zurückerstattet.
Mündliche Abmachungen, Sonderregelungen oder Genehmigungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
15. Korrespondenz
Die gesamte Korrespondenz erfolgt per E-Mail. Ergänzende Informationen und Weisungen gelten als verbindlich. Für nicht gelesene E-Mails besteht kein Entschädigungsanspruch.
16. Tischregeln
Die Vorgaben unter «Regeln & Infos» für die Tischmesse Brugg Regio sind verbindlich einzuhalten.
Link zu den: Regeln & Infos
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Brugg.
Aussteller-Reglement, Tischmesse Brugg Regio
Version Januar 2026
* Aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet; alle Bezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.